Gesetzliche Regelungen für das Urheberrecht im Internet

3.November 2010 | Unter: Internet

urheberrecht im internet

Das deutsche Urheberrecht gilt auch im Internet uneingeschränkt, weshalb es verboten ist, die Inhalte von fremden Seiten einfach zu kopieren. Dies gilt sowohl für Texte als auch für Fotografien und andere Inhalte wie Videos oder Musikstücke. Dabei sind nicht nur eindeutig künstlerische Werke urheberrechtlich geschützt, sondern auch Zeitungsartikel und Blogbeiträge. Diese dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Urhebers kopiert und auf der eigenen Internetseite verwendet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, einzelne Passagen zu zitieren. Diese dürfen aber niemals den ganzen Artikel umfassen und müssen mit einer Quellenangabe gekennzeichnet werden. Außerdem ist es möglich, den Inhalt mit eigenen Worten wiederzugeben und auf den Originalbeitrag zu verweisen. Allerdings erlischt das Urheberrecht siebzig Jahre nach dem Tod des Schöpfers, so dass ältere Texte und Fotografien frei verwendet werden können. Vorsicht ist allerdings bei literarischen Übersetzungen geboten, da diese als eigenes Werk behandelt werden. In diesem Fall ist daher nicht das Todesdatum des eigentlichen Verfassers, sondern das des Übersetzers ausschlaggebend. Wer derartige Werke verwenden möchte, muss daher die Erlaubnis des Urhebers einholen, diesen in der Regel auch nennen sowie eventuell Lizenzgebühren für die Nutzung entrichten.

Auch das Herunterladen von Musik, Filmen oder elektronischen Büchern aus dem Internet ist illegal, sofern die entsprechenden Werke dem Urheberrecht unterliegen. Es gibt aber auch Künstler, die einzelne Stücke oder Texte kostenlos zur Verfügung zu stellen, um so auf ihre Arbeit aufmerksam zu machen. In diesem Fall ist aber in der Regel angegeben, dass es sich um ein lizenzfreies Werk handelt. Auf Tauschbörsen tauchen hingegen immer wieder Raubkopien auf, deren Verbreitung und Nutzung gegen das Urheberrecht verstößt. Daher ist es sinnvoll, die entsprechenden Seiten vor dem Download zu prüfen. Die einzelnen Werke sind nämlich prinzipiell geschützt, auch wenn dies nicht explizit angegeben ist.

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